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Hundesteuer Brilon

1. Hund78 €pro Jahr
2. Hund94 €pro Jahr
3. Hund und weitere109 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Brilon

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Brilon (2026)

Die Hundesteuer in Brilon (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Brilon einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 78 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 94 € sowie für jeden weiteren Hund 109 €. In Brilon wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Brilon

Befreiungen von der Hundesteuer können in Brilon auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Brilon.

Hundesteuer für Brilon berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerBrilon
78/ Jahr

6,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 78 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Brilon
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Brilon

Wie hoch ist die Hundesteuer in Brilon?

Für den ersten Hund zahlst du in Brilon 78 € pro Jahr, für den zweiten Hund 94 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Brilon zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Brilon zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Brilon. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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