Hundesteuer Breckerfeld
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Breckerfeld
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Breckerfeld (2026)
Die Hundesteuer in Breckerfeld (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Breckerfeld einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Breckerfeld ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Breckerfeld
Befreiungen von der Hundesteuer können in Breckerfeld auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Breckerfeld.
Hundesteuer für Breckerfeld berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Breckerfeld
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Breckerfeld
Wie hoch ist die Hundesteuer in Breckerfeld?
Für den ersten Hund zahlst du in Breckerfeld 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Breckerfeld zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Breckerfeld zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Breckerfeld. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).