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Hundesteuer Brakel

1. Hund77 €pro Jahr
2. Hund92 €pro Jahr
3. Hund und weitere108 €pro Jahr
Listenhund460 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Brakel

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Brakel (2026)

Die Hundesteuer in Brakel (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Brakel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 77 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 92 € sowie für jeden weiteren Hund 108 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Brakel ein erhöhter Steuersatz von 460 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Brakel

Befreiungen von der Hundesteuer können in Brakel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Brakel.

Hundesteuer für Brakel berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerBrakel
77/ Jahr

6,42 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 77 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Brakel
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Brakel

Wie hoch ist die Hundesteuer in Brakel?

Für den ersten Hund zahlst du in Brakel 77 € pro Jahr, für den zweiten Hund 92 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 460 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Brakel zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Brakel zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Brakel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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