Hundesteuer Bottrop
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bottrop
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bottrop (2026)
Die Hundesteuer in Bottrop (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bottrop einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bottrop ein erhöhter Steuersatz von 350 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bottrop
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bottrop auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bottrop.
Hundesteuer für Bottrop berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bottrop
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bottrop
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bottrop?
Für den ersten Hund zahlst du in Bottrop 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 350 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bottrop zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bottrop zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bottrop. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).