Hundesteuer Borken
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Borken
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Borken (2026)
Die Hundesteuer in Borken (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Borken einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Borken ein erhöhter Steuersatz von 720 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Borken
Befreiungen von der Hundesteuer können in Borken auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Borken.
Hundesteuer für Borken berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Borken
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Borken
Wie hoch ist die Hundesteuer in Borken?
Für den ersten Hund zahlst du in Borken 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 720 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Borken zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Borken zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Borken. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).