Hundesteuer Borgentreich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Borgentreich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Borgentreich (2026)
Die Hundesteuer in Borgentreich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Borgentreich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Borgentreich ein erhöhter Steuersatz von 550 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Borgentreich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Borgentreich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Borgentreich.
Hundesteuer für Borgentreich berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Borgentreich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Borgentreich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Borgentreich?
Für den ersten Hund zahlst du in Borgentreich 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 550 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Borgentreich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Borgentreich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Borgentreich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).