Hundesteuer Borchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Borchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Borchen (2026)
Die Hundesteuer in Borchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Borchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Borchen ein erhöhter Steuersatz von 120 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Borchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Borchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Borchen.
Hundesteuer für Borchen berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Borchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Borchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Borchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Borchen 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 120 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Borchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Borchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Borchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).