Hundesteuer Bönen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bönen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bönen (2026)
Die Hundesteuer in Bönen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bönen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bönen ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bönen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bönen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bönen.
Hundesteuer für Bönen berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bönen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bönen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bönen?
Für den ersten Hund zahlst du in Bönen 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bönen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bönen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bönen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).