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Hundesteuer Bocholt

1. Hund84 €pro Jahr
2. Hund101 €pro Jahr
3. Hund und weitere118 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bocholt

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Bocholt (2026)

Die Hundesteuer in Bocholt (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bocholt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. In Bocholt wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bocholt

Befreiungen von der Hundesteuer können in Bocholt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bocholt.

Hundesteuer für Bocholt berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerBocholt
84/ Jahr

7 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 84 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bocholt
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Bocholt

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bocholt?

Für den ersten Hund zahlst du in Bocholt 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Bocholt zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Bocholt zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Bocholt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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