Hundesteuer Blomberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Blomberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Blomberg (2026)
Die Hundesteuer in Blomberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Blomberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 37 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 44 € sowie für jeden weiteren Hund 52 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Blomberg ein erhöhter Steuersatz von 408 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Blomberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Blomberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Blomberg.
Hundesteuer für Blomberg berechnen
≈ 3,08 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Blomberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Blomberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Blomberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Blomberg 37 € pro Jahr, für den zweiten Hund 44 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 408 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Blomberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Blomberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Blomberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).