Hundesteuer Billerbeck
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Billerbeck
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Billerbeck (2026)
Die Hundesteuer in Billerbeck (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Billerbeck einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Billerbeck ein erhöhter Steuersatz von 150 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Billerbeck
Befreiungen von der Hundesteuer können in Billerbeck auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Billerbeck.
Hundesteuer für Billerbeck berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Billerbeck
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Billerbeck
Wie hoch ist die Hundesteuer in Billerbeck?
Für den ersten Hund zahlst du in Billerbeck 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 150 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Billerbeck zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Billerbeck zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Billerbeck. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).