Hundesteuer Beverungen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Beverungen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Beverungen (2026)
Die Hundesteuer in Beverungen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Beverungen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Beverungen ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Beverungen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Beverungen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Beverungen.
Hundesteuer für Beverungen berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Beverungen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Beverungen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Beverungen?
Für den ersten Hund zahlst du in Beverungen 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Beverungen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Beverungen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Beverungen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).