Hundesteuer Bergisch Gladbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergisch Gladbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bergisch Gladbach (2026)
Die Hundesteuer in Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bergisch Gladbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bergisch Gladbach ein erhöhter Steuersatz von 700 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bergisch Gladbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bergisch Gladbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergisch Gladbach.
Hundesteuer für Bergisch Gladbach berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergisch Gladbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bergisch Gladbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bergisch Gladbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Bergisch Gladbach 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 700 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bergisch Gladbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bergisch Gladbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergisch Gladbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).