Hundesteuer Bergheim
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergheim
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bergheim (2026)
Die Hundesteuer in Bergheim (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bergheim einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 132 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 158 € sowie für jeden weiteren Hund 185 €. In Bergheim wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bergheim
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bergheim auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergheim.
Hundesteuer für Bergheim berechnen
≈ 11 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergheim
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bergheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bergheim?
Für den ersten Hund zahlst du in Bergheim 132 € pro Jahr, für den zweiten Hund 158 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bergheim zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bergheim zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bergheim. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).