Zum Inhalt springen

Hundesteuer Beelen

1. Hund43 €pro Jahr
2. Hund52 €pro Jahr
3. Hund und weitere60 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Beelen (2026)

Die Hundesteuer in Beelen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Beelen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 43 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 52 € sowie für jeden weiteren Hund 60 €. In Beelen wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Beelen

Befreiungen von der Hundesteuer können in Beelen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen.

Hundesteuer für Beelen berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerBeelen
43/ Jahr

3,58 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 43 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Beelen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Beelen?

Für den ersten Hund zahlst du in Beelen 43 € pro Jahr, für den zweiten Hund 52 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Beelen zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Beelen zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

Städte in der Nähe