Hundesteuer Beelen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Beelen (2026)
Die Hundesteuer in Beelen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Beelen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 43 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 52 € sowie für jeden weiteren Hund 60 €. In Beelen wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Beelen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Beelen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen.
Hundesteuer für Beelen berechnen
≈ 3,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Beelen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Beelen?
Für den ersten Hund zahlst du in Beelen 43 € pro Jahr, für den zweiten Hund 52 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Beelen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Beelen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Beelen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).