Hundesteuer Bedburg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bedburg (2026)
Die Hundesteuer in Bedburg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bedburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bedburg ein erhöhter Steuersatz von 850 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bedburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bedburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg.
Hundesteuer für Bedburg berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bedburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bedburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Bedburg 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 850 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bedburg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bedburg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).