Hundesteuer Bedburg-Hau
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg-Hau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bedburg-Hau (2026)
Die Hundesteuer in Bedburg-Hau (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bedburg-Hau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bedburg-Hau ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bedburg-Hau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bedburg-Hau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg-Hau.
Hundesteuer für Bedburg-Hau berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg-Hau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bedburg-Hau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bedburg-Hau?
Für den ersten Hund zahlst du in Bedburg-Hau 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bedburg-Hau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bedburg-Hau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bedburg-Hau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).