Hundesteuer Barntrup
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Barntrup
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Barntrup (2026)
Die Hundesteuer in Barntrup (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Barntrup einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Barntrup ein erhöhter Steuersatz von 576 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Barntrup
Befreiungen von der Hundesteuer können in Barntrup auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Barntrup.
Hundesteuer für Barntrup berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Barntrup
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Barntrup
Wie hoch ist die Hundesteuer in Barntrup?
Für den ersten Hund zahlst du in Barntrup 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 576 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Barntrup zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Barntrup zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Barntrup. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).