Hundesteuer Bad Münstereifel
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Münstereifel
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bad Münstereifel (2026)
Die Hundesteuer in Bad Münstereifel (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Münstereifel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 69 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 83 € sowie für jeden weiteren Hund 97 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bad Münstereifel ein erhöhter Steuersatz von 805 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Münstereifel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Münstereifel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Münstereifel.
Hundesteuer für Bad Münstereifel berechnen
≈ 5,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Münstereifel
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bad Münstereifel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Münstereifel?
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Münstereifel 69 € pro Jahr, für den zweiten Hund 83 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 805 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Münstereifel zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bad Münstereifel zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Münstereifel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).