Hundesteuer Bad Lippspringe
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Lippspringe
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bad Lippspringe (2026)
Die Hundesteuer in Bad Lippspringe (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Lippspringe einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bad Lippspringe ein erhöhter Steuersatz von 456 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Lippspringe
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Lippspringe auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Lippspringe.
Hundesteuer für Bad Lippspringe berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Lippspringe
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bad Lippspringe
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Lippspringe?
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Lippspringe 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 456 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Lippspringe zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bad Lippspringe zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Lippspringe. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).