Hundesteuer Bad Laasphe
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Laasphe
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Bad Laasphe (2026)
Die Hundesteuer in Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Laasphe einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. In Bad Laasphe wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Laasphe
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Laasphe auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Laasphe.
Hundesteuer für Bad Laasphe berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Laasphe
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bad Laasphe
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Laasphe?
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Laasphe 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Laasphe zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bad Laasphe zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Laasphe. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).