Hundesteuer Augustdorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Augustdorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Augustdorf (2026)
Die Hundesteuer in Augustdorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Augustdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 70 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Augustdorf ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Augustdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Augustdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Augustdorf.
Hundesteuer für Augustdorf berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Augustdorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Augustdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Augustdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Augustdorf 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Augustdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Augustdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Augustdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).