Hundesteuer Attendorn
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Attendorn
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Attendorn (2026)
Die Hundesteuer in Attendorn (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Attendorn einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Attendorn ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Attendorn
Befreiungen von der Hundesteuer können in Attendorn auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Attendorn.
Hundesteuer für Attendorn berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Attendorn
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Attendorn
Wie hoch ist die Hundesteuer in Attendorn?
Für den ersten Hund zahlst du in Attendorn 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Attendorn zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Attendorn zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Attendorn. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).