Hundesteuer Ascheberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ascheberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Ascheberg (2026)
Die Hundesteuer in Ascheberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ascheberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 56 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 67 € sowie für jeden weiteren Hund 78 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ascheberg ein erhöhter Steuersatz von 392 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ascheberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Ascheberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Ascheberg.
Hundesteuer für Ascheberg berechnen
≈ 4,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ascheberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Ascheberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Ascheberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Ascheberg 56 € pro Jahr, für den zweiten Hund 67 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 392 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Ascheberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Ascheberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ascheberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).