Hundesteuer Arnsberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Arnsberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Arnsberg (2026)
Die Hundesteuer in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Arnsberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Arnsberg ein erhöhter Steuersatz von 645 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Arnsberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Arnsberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Arnsberg.
Hundesteuer für Arnsberg berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Arnsberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Arnsberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Arnsberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Arnsberg 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 645 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Arnsberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Arnsberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Arnsberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).