Hundesteuer Anröchte
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Anröchte
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Anröchte (2026)
Die Hundesteuer in Anröchte (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Anröchte einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. In Anröchte wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Anröchte
Befreiungen von der Hundesteuer können in Anröchte auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Anröchte.
Hundesteuer für Anröchte berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Anröchte
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Anröchte
Wie hoch ist die Hundesteuer in Anröchte?
Für den ersten Hund zahlst du in Anröchte 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Anröchte zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Anröchte zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Anröchte. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).