Hundesteuer Altena
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Altena
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Altena (2026)
Die Hundesteuer in Altena (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Altena einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Altena ein erhöhter Steuersatz von 132 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Altena
Befreiungen von der Hundesteuer können in Altena auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Altena.
Hundesteuer für Altena berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Altena
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Altena
Wie hoch ist die Hundesteuer in Altena?
Für den ersten Hund zahlst du in Altena 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 132 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Altena zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Altena zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Altena. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).