Hundesteuer Alsdorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Alsdorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Alsdorf (2026)
Die Hundesteuer in Alsdorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Alsdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Alsdorf ein erhöhter Steuersatz von 660 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Alsdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Alsdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Alsdorf.
Hundesteuer für Alsdorf berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Alsdorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Alsdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Alsdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Alsdorf 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 660 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Alsdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Alsdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Alsdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).