Hundesteuer Alpen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Alpen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Alpen (2026)
Die Hundesteuer in Alpen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Alpen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 66 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 79 € sowie für jeden weiteren Hund 92 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Alpen ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Alpen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Alpen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Alpen.
Hundesteuer für Alpen berechnen
≈ 5,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Alpen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Alpen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Alpen?
Für den ersten Hund zahlst du in Alpen 66 € pro Jahr, für den zweiten Hund 79 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Alpen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Alpen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Alpen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).