Hundesteuer Wald-Michelbach
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Wald-Michelbach für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wald-Michelbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Wald-Michelbach (2026)
Die Hundesteuer in Wald-Michelbach (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wald-Michelbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wald-Michelbach ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wald-Michelbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wald-Michelbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wald-Michelbach.
Hundesteuer für Wald-Michelbach berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wald-Michelbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Wald-Michelbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wald-Michelbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Wald-Michelbach 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wald-Michelbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wald-Michelbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wald-Michelbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).