Hundesteuer Solms
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Solms für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Solms
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Solms (2026)
Die Hundesteuer in Solms (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Solms einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Solms ein erhöhter Steuersatz von 420 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Solms
Befreiungen von der Hundesteuer können in Solms auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Solms.
Hundesteuer für Solms berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Solms
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Solms
Wie hoch ist die Hundesteuer in Solms?
Für den ersten Hund zahlst du in Solms 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 420 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Solms zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Solms zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Solms. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).