Hundesteuer Schwalmstadt
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Schwalmstadt für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmstadt
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Schwalmstadt (2026)
Die Hundesteuer in Schwalmstadt (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwalmstadt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 66 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 79 € sowie für jeden weiteren Hund 92 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schwalmstadt ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwalmstadt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwalmstadt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmstadt.
Hundesteuer für Schwalmstadt berechnen
≈ 5,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmstadt
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Schwalmstadt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwalmstadt?
Für den ersten Hund zahlst du in Schwalmstadt 66 € pro Jahr, für den zweiten Hund 79 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schwalmstadt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schwalmstadt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmstadt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).