Hundesteuer Schwalbach am Taunus
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Schwalbach am Taunus für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Schwalbach am Taunus (2026)
Die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwalbach am Taunus einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 85 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 102 € sowie für jeden weiteren Hund 119 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schwalbach am Taunus ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwalbach am Taunus
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwalbach am Taunus auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus.
Hundesteuer für Schwalbach am Taunus berechnen
≈ 7,08 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Schwalbach am Taunus
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus?
Für den ersten Hund zahlst du in Schwalbach am Taunus 85 € pro Jahr, für den zweiten Hund 102 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schwalbach am Taunus zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).