Hundesteuer Rotenburg an der Fulda
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Rotenburg an der Fulda für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rotenburg an der Fulda
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Rotenburg an der Fulda (2026)
Die Hundesteuer in Rotenburg an der Fulda (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rotenburg an der Fulda einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rotenburg an der Fulda ein erhöhter Steuersatz von 624 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rotenburg an der Fulda
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rotenburg an der Fulda auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rotenburg an der Fulda.
Hundesteuer für Rotenburg an der Fulda berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rotenburg an der Fulda
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Rotenburg an der Fulda
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rotenburg an der Fulda?
Für den ersten Hund zahlst du in Rotenburg an der Fulda 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 624 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rotenburg an der Fulda zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rotenburg an der Fulda zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rotenburg an der Fulda. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).