Hundesteuer Lich
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Lich für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Lich (2026)
Die Hundesteuer in Lich (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lich ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lich.
Hundesteuer für Lich berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Lich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lich?
Für den ersten Hund zahlst du in Lich 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).