Hundesteuer Lahnau
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Lahnau für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lahnau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Lahnau (2026)
Die Hundesteuer in Lahnau (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lahnau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 45 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 54 € sowie für jeden weiteren Hund 63 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lahnau ein erhöhter Steuersatz von 450 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lahnau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lahnau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lahnau.
Hundesteuer für Lahnau berechnen
≈ 3,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lahnau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Lahnau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lahnau?
Für den ersten Hund zahlst du in Lahnau 45 € pro Jahr, für den zweiten Hund 54 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 450 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lahnau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lahnau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lahnau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).