Hundesteuer Söchtenau
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Söchtenau
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Söchtenau (2026)
Die Hundesteuer in Söchtenau (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Söchtenau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 130 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Söchtenau ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Söchtenau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Söchtenau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Söchtenau.
Hundesteuer für Söchtenau berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Söchtenau
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Söchtenau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Söchtenau?
Für den ersten Hund zahlst du in Söchtenau 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Söchtenau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Söchtenau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Söchtenau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).