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Hundesteuer Albaching

1. Hund48 €pro Jahr
2. Hund72 €pro Jahr
3. Hund und weitere72 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Albaching

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Albaching (2026)

Die Hundesteuer in Albaching (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Albaching einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 72 €. In Albaching wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Albaching

Befreiungen von der Hundesteuer können in Albaching auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Albaching.

Hundesteuer für Albaching berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerAlbaching
48/ Jahr

4 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 48 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Albaching
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Albaching

Wie hoch ist die Hundesteuer in Albaching?

Für den ersten Hund zahlst du in Albaching 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Albaching zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Albaching zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Albaching. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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