Hundesteuer Augsburg
- Fälligkeit
- Fällig am 1. April eines jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadt Augsburg — Steuerverwaltung
ℹ️ Für Hunde der Kampfhunderasse Kategorie 1 gilt in Augsburg der erhöhte Satz von 840 Euro.
Hundesteuer-Regelungen in Augsburg (2026)
Die Hundesteuer in Augsburg (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Augsburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 140 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Augsburg ein erhöhter Steuersatz von 840 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Augsburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Augsburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Augsburg — Steuerverwaltung.
Hundesteuer für Augsburg berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. April eines jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadt Augsburg — Steuerverwaltung
- Quelle & Stand
- www.augsburg.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2026
Häufige Fragen zu Augsburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Augsburg 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 140 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 840 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Augsburg zahlen?
Fällig am 1. April eines jeden Jahres.
Welches Amt ist in Augsburg zuständig?
Stadt Augsburg — Steuerverwaltung. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).