Hundesteuer Aschau im Chiemgau
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aschau im Chiemgau
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Aschau im Chiemgau (2026)
Die Hundesteuer in Aschau im Chiemgau (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Aschau im Chiemgau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 70 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Aschau im Chiemgau ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Aschau im Chiemgau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Aschau im Chiemgau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Aschau im Chiemgau.
Hundesteuer für Aschau im Chiemgau berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aschau im Chiemgau
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Aschau im Chiemgau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Aschau im Chiemgau?
Für den ersten Hund zahlst du in Aschau im Chiemgau 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 70 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Aschau im Chiemgau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Aschau im Chiemgau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Aschau im Chiemgau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).