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Hundesteuer Samerberg

1. Hund41 €pro Jahr
2. Hund62 €pro Jahr
3. Hund und weitere62 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Samerberg

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Samerberg (2026)

Die Hundesteuer in Samerberg (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Samerberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 41 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 62 € sowie für jeden weiteren Hund 62 €. In Samerberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Samerberg

Befreiungen von der Hundesteuer können in Samerberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Samerberg.

Hundesteuer für Samerberg berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerSamerberg
41/ Jahr

3,42 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 41 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Samerberg
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Samerberg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Samerberg?

Für den ersten Hund zahlst du in Samerberg 41 € pro Jahr, für den zweiten Hund 62 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Samerberg zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Samerberg zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Samerberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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