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Hundesteuer Rott am Inn

1. Hund60 €pro Jahr
2. Hund60 €pro Jahr
3. Hund und weitere60 €pro Jahr
Listenhund300 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rott am Inn

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Rott am Inn (2026)

Die Hundesteuer in Rott am Inn (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rott am Inn einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 60 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rott am Inn ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rott am Inn

Befreiungen von der Hundesteuer können in Rott am Inn auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rott am Inn.

Hundesteuer für Rott am Inn berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerRott am Inn
60/ Jahr

5 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 60 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rott am Inn
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Rott am Inn

Wie hoch ist die Hundesteuer in Rott am Inn?

Für den ersten Hund zahlst du in Rott am Inn 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Rott am Inn zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Rott am Inn zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Rott am Inn. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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