Hundesteuer Rosenheim
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosenheim
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Rosenheim (2026)
Die Hundesteuer in Rosenheim (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rosenheim einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 60 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rosenheim ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rosenheim
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rosenheim auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosenheim.
Hundesteuer für Rosenheim berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosenheim
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Rosenheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rosenheim?
Für den ersten Hund zahlst du in Rosenheim 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rosenheim zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rosenheim zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosenheim. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).