Hundesteuer Rimsting
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rimsting
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Rimsting (2026)
Die Hundesteuer in Rimsting (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rimsting einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 41 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 77 € sowie für jeden weiteren Hund 102 €. In Rimsting wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rimsting
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rimsting auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rimsting.
Hundesteuer für Rimsting berechnen
≈ 3,42 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rimsting
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Rimsting
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rimsting?
Für den ersten Hund zahlst du in Rimsting 41 € pro Jahr, für den zweiten Hund 77 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rimsting zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rimsting zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rimsting. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).