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Hundesteuer Riedering

1. Hund41 €pro Jahr
2. Hund62 €pro Jahr
3. Hund und weitere62 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Riedering

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Riedering (2026)

Die Hundesteuer in Riedering (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Riedering einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 41 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 62 € sowie für jeden weiteren Hund 62 €. In Riedering wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Riedering

Befreiungen von der Hundesteuer können in Riedering auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Riedering.

Hundesteuer für Riedering berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerRiedering
41/ Jahr

3,42 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 41 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Riedering
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Riedering

Wie hoch ist die Hundesteuer in Riedering?

Für den ersten Hund zahlst du in Riedering 41 € pro Jahr, für den zweiten Hund 62 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Riedering zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Riedering zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Riedering. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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