Hundesteuer Regensburg
- Fälligkeit
- Fällig am 1. April eines Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadtverwaltung Regensburg — Steueramt
ℹ️ Hunde mit bestandenem Wesenstest der Kategorie 2 zahlen den normalen Steuersatz.
Hundesteuer-Regelungen in Regensburg (2026)
Die Hundesteuer in Regensburg (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Regensburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Regensburg ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Regensburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Regensburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtverwaltung Regensburg — Steueramt.
Hundesteuer für Regensburg berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. April eines Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadtverwaltung Regensburg — Steueramt
- Quelle & Stand
- www.regensburg.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Regensburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Regensburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Regensburg 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Regensburg zahlen?
Fällig am 1. April eines Jahres.
Welches Amt ist in Regensburg zuständig?
Stadtverwaltung Regensburg — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).