Hundesteuer Raubling
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Raubling
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Raubling (2026)
Die Hundesteuer in Raubling (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Raubling einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 150 € sowie für jeden weiteren Hund 150 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Raubling ein erhöhter Steuersatz von 350 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Raubling
Befreiungen von der Hundesteuer können in Raubling auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Raubling.
Hundesteuer für Raubling berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Raubling
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Raubling
Wie hoch ist die Hundesteuer in Raubling?
Für den ersten Hund zahlst du in Raubling 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 150 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 350 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Raubling zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Raubling zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Raubling. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).