Hundesteuer Pfaffing
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Pfaffing
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Pfaffing (2026)
Die Hundesteuer in Pfaffing (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Pfaffing einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 30 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 75 € sowie für jeden weiteren Hund 75 €. In Pfaffing wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Pfaffing
Befreiungen von der Hundesteuer können in Pfaffing auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Pfaffing.
Hundesteuer für Pfaffing berechnen
≈ 2,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Pfaffing
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Pfaffing
Wie hoch ist die Hundesteuer in Pfaffing?
Für den ersten Hund zahlst du in Pfaffing 30 € pro Jahr, für den zweiten Hund 75 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Pfaffing zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Pfaffing zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Pfaffing. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).