Hundesteuer Oberaudorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberaudorf
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Oberaudorf (2026)
Die Hundesteuer in Oberaudorf (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Oberaudorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. In Oberaudorf wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Oberaudorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Oberaudorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberaudorf.
Hundesteuer für Oberaudorf berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberaudorf
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Oberaudorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oberaudorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Oberaudorf 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Oberaudorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Oberaudorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberaudorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).