Hundesteuer Nürnberg
- Fälligkeit
- Jährlich fällig bis zum 1. April.
- Zuständiges Amt
- Referat für Finanzen und IT, Stadt Nürnberg
ℹ️ Laut Presseberichten ist ab 2027 eine Anpassung auf einen einheitlichen Satz von 144 € geplant — vor diesem Stichtag erneut prüfen.
Hundesteuer-Regelungen in Nürnberg (2026)
Die Hundesteuer in Nürnberg (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nürnberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 132 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 264 € sowie für jeden weiteren Hund 264 €. In Nürnberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nürnberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nürnberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Referat für Finanzen und IT, Stadt Nürnberg.
Hundesteuer für Nürnberg berechnen
≈ 11 € pro Monat
- Fälligkeit
- Jährlich fällig bis zum 1. April.
- Zuständiges Amt
- Referat für Finanzen und IT, Stadt Nürnberg
- Quelle & Stand
- www.nuernberg.de ↗•Geprüft: 19. Juli 2026
Häufige Fragen zu Nürnberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Nürnberg 132 € pro Jahr, für den zweiten Hund 264 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nürnberg zahlen?
Jährlich fällig bis zum 1. April.
Welches Amt ist in Nürnberg zuständig?
Referat für Finanzen und IT, Stadt Nürnberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).